Recht & Gesetz

Die Nihil Obstat Gestaltung

Wenn Sie nicht planen, ins steuergünstige Ausland umzuziehen & trotzdem eine steueroptimierte Gesellschaft z.B. in Malta & Irland gründen möchten: So gestaltet man eine EU-Firmenstruktur, die Ihr Finanzamt zähneknirschend absegnen & durchwinken muss, EU-Niederlassungsfreiheit sei dank

Als Katholik weiss man: Katholische Publikationen werden von einem hochrangigen Theologen geprüft, der mit seinem “Nihil Obstat (= nichts hindert)” - Zertifikat den Segen dazu gibt und bestätigt, dass die geprüfte Lektüre nicht mit der katholischen Lehre im Konflikt steht. Es gibt aus seiner Sicht also keinen Hinderungsgrund für eine Veröffentlichung mehr.

Ganz ähnlich ist es mit den Steuerbehörden: Sind Sie in einem Land wie Deutschland oder Österreich wohnansässig und planen nicht, den Wohnsitz ins steuergünstige Ausland zu verlegen? Denken Sie trotzdem an die Gründung eines Unternehmens im steuergünstigen Ausland? Damit Ihnen das Finanzamt im Falle einer Überprüfung gleichermaßen das “Nihil Obstat” zu Ihrer Firmenstruktur im Ausland gibt, müssen hohe Anforderungen, z.B. an die Substanz vor Ort erfüllt werden. Diese stellen wir hier vor.

Erfüllen Sie diese 11 Kriterien, muss das Finanzamt gemäß EU-Recht die Gestaltung notgedrungen durchwinken und absegnen. In der Tat reagieren viele Finanzbeamte verbittert, wenn Sie Ihnen diese Lösung auf einem Silbertablett präsentieren. Zu gerne hätte man Ihnen eines ausgewischt. Aber die EU-Niederlassungsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut, ob es den Finanzbehörden passt oder nicht.

Wir haben diese Gestaltung augenzwinkernd “Nihil Obstat Gestaltung” genannt.

Wichtig: Die hier genannten Kriterien beruhen auf uns vorliegenden empirisch erfassten Daten und Erfahrungswerten von Mandaten aus 15 Jahren Beratungspraxis. Wir wissen, welche Gestaltungen mit Auslandsbezug von Steuerbehörden bei einer Überprüfung akzeptiert werden. Dabei sprechen wir keinesfalls nur von den deutschen Steuerbehörden. In allen wichtigen Industrienationen gelten mittlerweile ähnliche Anforderungen. Der deutsche Standard ist der Goldstandard, den immer mehr Länder für sich adaptieren.

Betreiben Sie eine Auslandsgesellschaft im steuergünstigen Ausland und erfüllen eine oder mehrere der hier genannten Anforderungen nicht, müssen Sie im Falle einer Überprüfung im besten Fall mit steuerlichen Negativwirkungen rechnen. Im schlimmsten Fall droht ein Steuerstrafverfahren.

Die 12 Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, damit Ihr Finanzamt Ihre EU-Auslandsfirma im Falle einer Überprüfung absegnet

Nicht jeder, der eine Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland gründen möchte, kann den Wohnsitz ins steuergünstige Ausland verlegen. Wenn Sie in einem Land wie Deutschland oder Österreich wohnansässig sind und eine Gesellschaft im EU-Ausland (z.B. in Malta, Irland, Zypern) gründen möchten, unterliegen Sie hohen Auflagen, damit Sie u.a. die Bedingungen hinsichtlich der notwendigen Substanz im Rahmen der der EU-Niederlassungsfreiheit erfüllen. Die folgenden 12 Voraussetzungen müssen Sie hinsichtlich Gründung und Betrieb der Gesellschaft bedenken, damit Sie nachts ruhig schlafen können:

I. Gute wirtschaftliche Gründe für die Gründung im Ausland haben (und keine steuerlichen Motive)

Warum gründen Sie die Gesellschaft im Ausland und nicht in Ihrem Wohnsitzstaat? Sie müssen gute wirtschaftliche Gründe für die Gründung der Gesellschaft im Ausland haben. Eine mögliche Steuerersparnis ist kein guter Grund. Steuernsparen kann allenfalls ein positiver Mitnahmeeffekt sein.

Gute wirtschaftliche Gründe sind z.B. dass der Sitzstaat ein Hub für die Branche ist, in welcher das Unternehmen tätig ist.

Beispiel: Malta ist ein Hub für die Crypto- und iGaming-Branche. Irland ist ein Hub für IT- & Software-Unternehmen.

II. Sitzstaat: EU-Land

Beim Sitzstaat der Gesellschaft handelt es sich um ein EU-Land. Bei Nicht-EU-Ländern gelten noch strengere Regelungen und Sie können sich nicht auf die Abschirmwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit berufen.

II. Aktive Einkünfte

Die Gesellschaft hat aktive Einkünfte gemäß der Definition der einschlägigen Gesetzgebung.

IV. Im Sitzstaat wohnhafter Geschäftsführer auf Vollzeitbasis & in Festanstellung mit mindestens €5.000 Gehalt pro Monat

Der wichtigste Punkt. Erforderlich ohne Wenn und Aber. Es muss sich um einen tatsächlichen Geschäftsführer handeln (= ein Geschäftsführer, der für das Tagesgeschäft verantwortlich ist) und keinen Erfüllungsgehilfen, der vollen Zugriff auf das Konto der Gesellschaft hat und selbständig die Entscheidungen des Tagesgeschäfts trifft. Sie können nicht Geschäftsführer sein und dürfen keine Einzelzeichnungsberechtigung auf das Konto der Gesellschaft haben.

V. Drei Vollzeitmitarbeiter mit ortsüblichem Gehalt in Festanstellung

Sie müssen zeigen, dass die Wertschöpfung (Auftragsbearbeitung, Produktion, Service-Erbringung) komplett am Sitzstaat der Gesellschaft stattfindet. Daneben brauchen Sie mindestens einen Mitarbeiter in der Verwaltung. Alles Vollzeit. Nicht zu Hause arbeiten, sondern im Büro.

VI. Geschäftsräume mit Langzeitmietvertrag. Kein Regus, kein WeWork

Sie müssen ein richtiges Büro mieten. Regus und WeWork und ähnliche Modelle sind nicht zu empfehlen, da sie den Eindruck vermitteln, dass Ihre Substanz “schnell abbaubar” ist.

VII. Am Wirtschaftsleben des Sitzstaates teilnehmen

Sie haben Kunden vor Ort im Sitzstaat der Gesellschaft. Dies ist einer der Gründe, warum Sie die Gesellschaft überhaupt gegründet haben.

VIII. Nur ein geringer Teil des Umsatzes wird in Ihrem Wohnsitzstaat generiert

Die Gesellschaft generiert weniger als 30% ihres Umsatzes mit Kunden an Ihrem Wohnsitzstaat. Im Hinblick auf Ihre Marketingaktivitäten ist ersichtlich, dass sich das Marketing nicht überwiegend auf Ihren Wohnsitzstaat konzentriert.

Beispiel: Frieder aus Lüneburg gründet eine Gesellschaft in Irland, um damit Remote-IT-Dienstleistungen zu erbringen. Die Gesellschaft beschäftigt englischsprachige IT-Spezialisten. Das Unternehmen hat eine ausschließlich englische Website. 90% der Kunden sind B2B-Kunden in UK, Irland und den USA. Frieder hat somit die hier beschriebene Bedingung erfüllt.

IX. Sie sind nicht aktiv in das Unternehmen involviert

Sie sind rein passiver Investor. Nach der Gründungsphase sind Sie nicht aktiv in das Unternehmen involviert, außer in Ihrer Rolle als Eigentümer, der die Gesellschafterversammlung kontrolliert. Insbesondere sind Sie kein “Schatten-Geschäftsführer”, der das Tagesgeschäft der Gesellschaft im Hintergrund lenkt. Sie sind nicht einzelzeichnungsberechtigt auf das Konto der Gesellschaft.

X. Auf Knopfdruck können Sie eine ellenlange Liste von Emails mit Team-Kommunikation ausdrucken

Wenn Sie schon mal ein Unternehmen gegründet und initiiert haben, wissen Sie, welche Unmenge an Emails es gibt mit Lieferanten, Mitarbeitern, Vermietern, Kunden, Anwälten, Behörden. Da kommen schnell tausende Emails zusammen. Auf Knopfdruck müssen Sie in der Lage sein, diese Emails bereitzustellen. Diese sind ein wichtiger Beweis dafür, dass die Struktur tatsächlich auch existiert und arbeitet. Bei Scheinstrukturen mit Erfüllungsgehilfen gibt es extrem wenig Kommunikation, da ja der Erfüllungsgehilfe nicht in das Unternehmen involviert ist.

XI. Es handelt sich um eine brandneue Geschäftsidee. Keine Verschiebung / Verlagerung aus Ihrem Wohnsitzstaat

Die Gesellschaft im Ausland beschäftigt sich mit einer neuen Geschäftsidee. Keinesfalls haben Sie Tätigkeiten, Verträge etc. ins Ausland verschoben.

XII. Sie melden die Gründung der Gesellschaft Ihrem Finanzamt

In vielen Ländern sind Sie verpflichtet, den Erwerb einer Auslandsgesellschaft den Finanzbehörden zu melden. Meistens geschieht dies, wie in Deutschland, über die Steuererklärung. In der Tat folgt dann auch schon die erste Überprüfung der Gestaltung. Gehen Sie davon aus, dass das Finanzamt mit einer langen Liste an Fragen zur Gesellschaft auf Ihre Meldung antworten wird. Haben Sie die hier beschriebenen Anforderungen erfüllt, haben Sie jedoch nichts zu befürchten.

Wie viel Zeit habe ich für die Implementierung nach Gründung?

Nun fragen Sie sich vielleicht, wie viel Zeit Sie mit der Errichtung der Nihil-Obstat-Struktur haben. Können Sie die Gesellschaft schon mal gründen und die Struktur später schaffen? Nehmen wir an, dass die Gründungs- und Vorbereitungsphase 6 Monate dauert, dann müssen Sie danach die entsprechenden Strukturen schaffen. Freilich: Eine Gesellschaft die keinen Umsatz macht und inaktiv ist, wird wenig Probleme mit dem Finanzamt erwarten müssen.

Beispielrechnung

Was bringt mir das ganze? Wieviel spare ich im Vergleich zu einer Inlandslösung, z.B. eine deutsche GmbH? Mal angenommen Sie leben in Deutschland und gründen eine Gesellschaft in Malta nach den hier beschriebenen Vorgaben. Sie sind alleiniger Gesellschafter. Entwicklungskosten lassen wir jetzt bewusst außen vor.

Kosten: Es entstehen Ihnen mindestens €180.000 laufende Kosten im Jahr bei die EU-Auslandsstruktur (€60T Gehalt Director, 3 x €24T Gehalt Mitarbeiter = €132T, plus weitere €48T für Büro und sonstige Ausgaben). Rechnen wir in Deutschland mit der Hälfte an Kosten, schließlich brauchen Sie keinen Geschäftsführer, kein Büro etc. Sie würden auch nur zwei weitere Mitarbeiter benötigen, dafür mit höherem Gehalt. Kosten hier also: 2 x Mitarbeiter €35T = €70T, plus €20T weitere Kosten. Gesamt: €90T.

Jetzt unser Rechenbeispiel: Sie erwirtschaften €680.000 Umsatz. In Malta entstehen €180.000 an Kosten. In Malta entstehen also €500.000 Gewinn pro Jahr. Dann bezahlen Sie darauf €25.000 Steuern in Malta (5%). Es bleiben Ihnen €475.000. Auf die Ausschüttung bezahlen Sie nochmals 25% Abgeltungsteuer in Deutschland. Es bleiben also €356.250.

Eine deutsche GmbH würde €590.000 Gewinn erwirtschaften, bei gleichem Umsatz. Es werden €147.000 an Steuern fällig. Es bleibt ein Reingewinn von €443.000. Bei Ausschüttung werden wieder 25% Abgeltungsteuer fällig. Es bleiben unterm Strich €332.250.

Weniger als €25.000 Differenz!

Und die Kosten für die Etablierung der Struktur und der ganze Ärger und Aufwand ist noch nicht mit berücksichtigt. Lohnt sich das?

Es gibt keinen preiswerten Weg mehr, von Deutschland aus eine Gesellschaft im steuergünstigen Ausland zu betreiben. Punkt.

Wer sehr substanziell im Ausland investieren möchte, der kann dies immer noch tun. Wir sprechen aber von hunderttausenden Euro. Das läuft dann unter dem Stichwort “EU-Niederlassungsfreiheit”.

Klingt stressig? Ist es auch. Die Alternative ist einfach: Umzug ins Ausland

Ja, die Nihil Obstat Gestaltung ist ziemlich stressig. Das ist der Preis dafür, dass Sie vom Finanzamt in Ruhe gelassen werden. Es gibt aber auch noch eine ganz einfache Lösung mit der Sie sich den ganzen Zauber schenken können: Sie oder einer Ihrer Partner ziehen vor der Gesellschaftsgründung ins steuergünstige Ausland um. Aber es muss ein tatsächlicher Umzug mit Kind und Kegel sein, ohne Netz und doppelten Boden. Dann können Sie sich die ganze Struktur sparen.

Und es kommt noch besser: Da Sie nicht mehr in Deutschland wohnen, haben Sie keinerlei Risiken, dass das Finanzamt Ihre Struktur angreift und hinterfragt.

Die Beispielrechnung von oben sieht dann so aus: Sie haben eine Gesellschaft auf Malta gegründet und sind selbst nach Malta umgezogen. Die Gesellschaft erwirtschaftet €680.000 Umsatz. Sie sind Geschäftsführer. Ihre Kosten für Personal und sonstiges belaufen sich auf €90.000. Es entsteht ein Gewinn von €590.000. Sie bezahlen €29.500 Steuern in Malta und das wars. Keine Abgeltungsteuer oder sonstige Abgaben. Es bleiben also €560.500 an Reingewinn! Rund €200.000 mehr als beim obigen Beispiel!

Wow!

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