Wer kann eine Genossenschaft gründen und welche Vorteile hat sie?

Immer mehr Unternehmer und Freiberufler sind daran interessiert, eine Genossenschaft zu gründen. Vor allem diejenigen, die es auch ins Ausland zieht: Laut unserem Gast Sven Leudesdorff-Pfeifer, der schon seit über 30 Jahren im Genossenschaftswesen tätig ist und im Jahr durchschnittlich 200 Genossenschaften in Deutschland gründet, werden im Vergleich zu noch 4 Jahren anstatt 10% bereits ca. 50% der Genossenschaften auf den Wunsch eines Wegzuges aus Deutschland gegründet.

Einige Vorteile der Genossenschaft sind Vermögensschutz, Vergünstigungen und die Möglichkeit der Wegzugsteuer halbwegs zu entfliehen. 

Wenn Sie Unternehmer oder selbständig sind, möchten Sie jetzt bestimmt auch wissen, ob eine Genossenschaft für Sie in Frage kommt?

In unserem aktuellen Podcast über Genossenschaften Teil 1 mit Sven Leudesdorff-Pfeifer erfahren Sie wer eine Genossenschaft gründen kann und welche Vorteile sie gegenüber anderen Strukturen wie der GmbH, Stiftungen, Vereine etc. hat.

Wer kann eine Genossenschaft gründen?

  • Anzahl der Mitglieder
    Drei Mitglieder, von denen mindestens eine natürliche Person den Vorstand vertreten muss, können eine Genossenschaft gründen. Die beiden anderen Mitglieder können juristische Personen sein, die vollständig von der natürlichen Person geleitet werden. Ähnlich wie bei der GmbH sollte die Genossenschaft also auf mindestens drei Gesellschafter aufgeteilt werden – die Gesellschafter können aber immer dieselbe Person und damit der Geschäftsführer sein. So kann man praktisch als Alleingeschäftsführer mit z.B. drei GmbHs oder mit zwei GmbHs und einer UG eine Genossenschaft bilden.

  • Zeitrahmen
    Die für die Gründung benötigte Zeit hängt von der Größe des Vermögens und dem Aufbau der Genossenschaft ab. Bei einer Neugründung kann man von 6 Monaten ausgehen, bis die Genossenschaft in das Register eingetragen ist. Die Formänderung dauert ca. 4 Monate, da man nicht auf die Steuernummer warten muss.

  • Vorberatung
    Bei der Gründung einer Genossenschaft ist es wichtig, sich von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Personen, die sich mit Genossenschaften auskennen, beraten zu lassen, damit Dinge wie z.B. Sperrfristen oder Spekulationssteuer auf Immobilien im Vorausgeklärt werden können. 

Die Vorteile einer Genossenschaft

  • Vermögensschutz
    Außenstehende können nicht an die Geschäftsanteile der Mitglieder herankommen weil a) das Vermögen in einer Genossenschaft vom Vermögen der Mitglieder getrennt ist, was die Mitgliedsanteile unpfändbar macht und b) die Genossenschaft eine Körperschaft und keine Kapitalgesellschaft ist und der Vorstand einer Genossenschaft kein Anteilseigner ist und daher niemand diesen Genossenschaftsanteil wegnehmen kann, auch nicht bei finanziellen Schwierigkeiten (z.B. Privatinsolvenz).

  • Förderungen und Vergünstigungen 
    Die Genossenschaft ist ein Fördergeschäftsbetrieb und kann daher a) ihre Vergünstigungen komplett frei gestalten b) im Gegensatz zum Verein, ihr Geld für die Verbesserung des eigenen Fördergeschäfts ausgeben und c) nicht vom Finanzamt für das ausgegebene Geld oder Tätigkeit kontrolliert werden.

  • Flexible Satzung
    Die Satzung ist die Grundlage einer Genossenschaft und kann auf verschiedenste Arten gestaltet werden: Länge von Kündigungsfristen, automatisches Ausscheiden von Mitgliedern und sogar Stimmrechte können frei entschieden werden.

  • Steuerliche Vorteile
    Grundsätzlich wird die Genossenschaft steuerlich wie eine GmbH behandelt. Die Grunderwerbsteuer bei der Einbringung von Immobilien kann jedoch auf ein Zehntel reduziert werden, die Einbringung von Unternehmen ist durch den qualifizierten Anteilstausch steuerneutral. Außerdem können natürliche Personen sowie z. B. eine GmbH Vermögen in die Genossenschaft steuerlich günstiger einbringen. 

  • Optimierung der Wegzugsteuer
    Bei Genossenschaften wird nur für das Betriebsvermögen Wegzugbesteuerung herangezogen, was oft zehn- bis hunderttausende Euro einsparen kann.
    Mehr Informationen zu Genossenschaften und Steuern finden Sie hier.

  • Exit-Strategie
    Sie können eine Genossenschaft einfach auflösen und das Vermögen (steuerpflichtig) an die Mitglieder ausschütten.

  • Umwandlung
    Anders als eine Stiftung, kann eine Genossenschaft nach dem Umwandlungsrecht ohne Aufwand und Steuerbelastung in eine beliebige andere Körperschaft (GmbH oder Aktiengesellschaft) umgewandelt werden. Nur in keinen Verein kann eine Genossenschaft nicht umgewandelt werden, umgekehrt aber schon.

  • Mit anderen Strukturen verbindbar
    Genossenschaften können leicht mit anderen Strukturen verbunden werden, ohne dass diese zu Tochter- oder Muttergesellschaften der einzelnen Unternehmen werden.

Weitere Informationen zu Genossenschaften finden Sie auf unserem Podcast Perspektive Ausland und unseren Websites Wohnsitz Ausland, St Matthew, und auf LinkedIn.

 
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