Irland

Irische PLC (AG) zur Kapitaleinwerbung gründen

Wenn Sie eine PLC (AG) innerhalb der EU gründen möchten, ist die irische PLC eine Variante mit interessanten Vorzügen. Sie ist ideal zum Anwerben von Kapital oder sogar zum Anbieten der Aktien an der Börse.

Perspektive Ausland Podcast: Firma in IRLAND gründen –Steuern niedrig, Hürden hoch

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Irland. Hören Sie jetzt rein.

Im Honorar enthaltene Leistungen

 

Gründung Ihrer irischen PLC in Irland

  • Behördliche Gebühren

  • Beglaubigte Gründungsdokumente mit Apostille und Übersetzung.

  • Stellen eines speziell qualifizierten PLC-Company Secretary (gesetzlich vorgeschrieben)

  • Repräsentatives Registered Office in Dublin

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand)

Irland im Überblick

 

Das klassische Niedrigsteuerland in der EU. 12,5 % Körperschaftsteuer haben schon viele Unternehmen nach Irland gelockt. Die Krise der letzten Jahre hat den Standort eher attraktiver gemacht, da die irische Regierung eine Anzahl von Bestimmungen gelockert hat, die es ausländischen Unternehmern noch einfacher machen, eine Gesellschaft in Irland zu betreiben.

Irland ist ein Inselstaat auf der gleichnamigen Insel Irland. Er grenzt im Norden an das Vereinigte Königreich (Nordirland) und ist im Osten von der Irischen See und im Westen und Süden vom Atlantik umgeben. Irland ist seit 1973 Mitglied der Europäischen Union. Der Großteil der Bevölkerung (> 85 %) bekennt sich zum römisch-katholischen Glauben.

 

Vorteile der irischen PLC

  • Prestige einer Aktiengesellschaft (AG) aber im Vergleich zur AG in Deutschland, Schweiz oder Luxemburg vereinfachter Gründungsaufwand und schlankere Struktur

  • alle Vorteile der UK PLC - aber im zur EU gehörenden Irland

  • niedrigeres Mindest-Stammkapital von £25.000 im Vergleich zur UK PLC

  • ideal für einen Börsengang

  • Mit 12,5 % mit der niedrigste Körperschaftsteuersatz in der EU

  • Sehr unternehmerfreundliches, innovatives Umfeld

  • Außerhalb Dublins günstiges Lohnniveau

Unser Leistungspaket zur Public Limited Company in Irland

  • Über unser Büro in Dublin gründen wir Ihre irische Public Limited Company (PLC) in zwei Tagen.

  • Sie erhalten von uns nach erfolgter Registrierung Ihre Gründungsurkunde sowie die im Rahmen Ihrer Gesellschaftsgründung erstellten Dokumente direkt per E-Mail zugestellt. Wenn Sie eine Übersetzung oder Beglaubigung benötigen, können Sie dies unter Zusatzleistungen direkt bei der Bestellung mit angeben.

  • Ihre Gesellschaft wird in Dublin domiziliert. Es stehen verschiedene repräsentative Adressen zur Auswahl.

  • Dort steht ein voll nutzbares Virtual Office in bester Lage für Ihre Nutzung zur Verfügung.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

Enthaltene Leistungen

  • Gründung Ihrer Gesellschaft durch einen Steuerberater

    Die Gründung ist innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung abgeschlossen. Die Firma ist dann voll einsatzbereit.
    Die Gründungsunterlagen Ihrer PLC senden wir Ihnen per PDF zu.

  • Behördliche Gebühren

    Sämtliche Gebühren, die das Companies Registration Office (CRO) für die Gesellschaftseintragung erhebt, sind im Honorar enthalten.

  • Registrierung der Gesellschaft bei der irischen Steuerbehörde

    Wir registrieren die Gesellschaft bei der irischen Steuerbehörde. Dabei handelt es sich nicht um eine Registrierung für die irischen Umsatzsteuer (diese hat separat zu erfolgen und ist zunächst optional), sondern nur um die gesetzlich vorgeschriebene steuerliche Erfassung als Gesellschaft. Aus der Registrierung alleine ergibt sich noch keine Steuerpflicht in Irland, wohl aber die Pflicht, jährliche Erklärungen einzureichen.

  • Registered Office & Geschäftsadresse in unserer Kanzlei (Virtual Office)

    Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Irland domiziliert. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! Sie können das Büro auch stundenweise oder für Meetings nutzen.

    Ihnen stehen mehrere repräsentative Adressen zur Auswahl.

  • Stellen eines speziell qualifizierten PLC Company Secretary (gesetzlich vorgeschrieben)

    Anders als bei der Private Limited Company (Ltd) ist bei der PLC verpflichtend ein Company Secretary zu bestellen. Dieser muss außerdem dafür besonders qualifiziert sein. Wir stellen Ihrer PLC einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter als Company Secretary zur Verfügung.

  • Nutzung unserer Büros

    Wir stellen Ihnen unser Büro in Dublin zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen.

    Es stehen 5 Standorte in repräsentiver und gut erreichbarer Lage zur Auswahl.

  • Postweiterleitung per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des Weiteren um die formal korrekte Bestellung und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird auch in Irland streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

  • Kommunikation mit den Behörden in Irland

    Immer wieder kann es zu routinemäßigen Anfragen der lokalen Behörden betreffend Ihrer Gesellschaft kommen. Dabei kann es sich beispielsweise um Rückfragen in Bezug auf Ihre Abschlüsse oder die Jahresmeldung handeln. Die Steuerkanzlei St Matthew kümmert sich um alle Anfragen und vertritt Sie gegenüber den Behörden bei allen Anliegen rund um Ihre Gesellschaft.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

 

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • Unterschriftsreife Ausfertigung der gesellschaftsinternen Dokumente zur Gründung (Gesellschafterbeschlüsse, Sitzungsprotokolle usw.) - €800

  • Gründungsmappe (Corporate Kit) mit Prägezange - €175

  • Unterschriftsreifes anwaltlich ausgearbeitetes Shareholder Agreement (auf Englisch) - €1800

  • Professionelle Website für Ihre irische Gesellschaft - €1500

  • Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung aus Irland - €1700 pro Jahr

Nach Aufwand abgerechnete Leistungen

  • Kommunikation mit den irischen Behörden

  • Support auf Deutsch

  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch

  • Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns

  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts)

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung

Wenn Sie eine PLC gründen möchten, dies allerdings innerhalb der EU tun wollen, dann bleibt Ihnen seit dem Brexit nur noch die irische PLC übrig. Welche Unterschiede dabei zur UK PLC bestehen, lesen Sie auch auf unserer Seite „Die irische PLC als EU-Alternative zur UK PLC“.

Die Irische Public Limited Company (PLC) im Überblick

  • Nur die größten Unternehmen wählen die Rechtsform PLC

  • Ideal wenn Sie die Vorteile der UK PLC schätzen, zum Beispiel den geringen Gründungsaufwand, aber nach dem Brexit lieber in der EU gründen wollen

  • niedrige Körperschaftsteuer von 12,5 %

  • €25,000 Stammkapital notwendig

  • Davon müssen 25 %, also €6.250 auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt werden

  • Keine Stammkapitaleinzahlung notwendig, solange die Gesellschaft ruhend ist

  • 2 Direktoren erforderlich

  • Qualifizierter Company Secretary notwendig

  • Testatpflicht

  • Keine Testatpflicht bei ruhenden Gesellschaften

  • Ideal, wenn Sie sich mit Ihrem Unternehmen von der Masse abheben möchten

  • Ideal als Holding

  • Ideal, wenn Sie einen Börsengang erwägen oder anderweitig Fremdinvestoren am Unternehmen beteiligen möchten

Für wen eignet sich die PLC?

Diese Lösung ist für alle Mandanten geeignet, welche mit der PLC einer Holding Tätigkeit in Irland nachgehen möchten. Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen unserem Limited Company (Ltd.) in Irland Paket, mit dem Unterschied, dass hier eine PLC anstatt einer Ltd. als Gesellschaftsform verwendet wird.

Unsere Kanzlei stellt Ihnen bei Bedarf notwendige Büroräumlichkeiten, welche Sie als echte Geschäfts- und Korrespondenzadresse verwenden können sowie auch alle notwendigen Sekretariatsdienstleistungen.

Durch die Tätigkeit als Holding gelten nicht die gleichen Anforderungen an eine Betriebsstätte wie zum Beispiel bei der irischen Ltd. mit Betriebsstätte in Dublin.

Irische PLC zur Kapitaleinwerbung

Wer plant, außerbörslich Kapital einzuwerben oder sein Unternehmen an die Börse zu bringen, wird mit der Gründung einer irischen PLC von einer ganzen Reihe von Vorteilen profitieren und geniest im Vergleich zur UK PLC noch die Vorteile des Standorts in der EU. Lesen Sie mehr auf den Seiten unseres Schwester-Unternehmens Swordblade & Co. oder vereinbaren Sie

Kapitalanforderungen

Ein Stammkapital von mindestens €25.000 ist für die PLC vorgeschrieben. Davon müssen €6.250 auf das Konto der Gesellschaft einbezahlt werden.

Ist die Gesellschaft zunächst ruhend, muss kein Stammkapital einbezahlt werden. Allerdings erhalten Sie so lange auch kein Bankkonto.

 

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen? Planen Sie nun die Gründung einer Auslandsgesellschaft?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung im Ausland Ausland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung im Ausland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung im Ausland sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.