Entwurf der "Unshell"-Richtlinie: EU setzt sich gegen missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen ein

Die EU-Kommission hat kürzlich einen Gesetzentwurf namens "Unshell" veröffentlicht, der die Missbräuche von Briefkastenfirmen durch Unternehmen bekämpfen soll. Das Hauptziel besteht darin, missbräuchliche Steuerzwecke zu unterbinden, die durch das Ausüben von Geschäftstätigkeiten durch "substanzschwache Unternehmen" entstehen. Was bedeutet das für Unternehmen und wie werden diese neuen Richtlinien umgesetzt? In diesem Artikel werden Ihnen alle Einzelheiten zum Thema Mantelgesellschaften und welche Initiative die neue Richtlinie ergreift, um diese herauszufiltern und zu verhindern.

Die "Unshell" Mantelgesellschaft Richtlinie der EU - Ansichten

Der neue Vorschlag der EU-Kommission betrifft alle Unternehmen in Europa unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Personengesellschaften sind jedoch nach deutschem Recht nicht betroffen, da sie nicht steuerlich anzusiedeln sind. Die sogenannte Anti-Steuervermeidungsrichtlinie 3 (ATAD 3) konzentriert sich auf sogenannte "Shell"- oder Briefkastenfirmen, die Steuern hinterziehen.

Substanzprüfung

Die neue "Unshell"-Richtlinie zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sieht eine mehrstufige Substanzprüfung vor, die es der Finanzverwaltung ermöglicht, Unternehmen zu identifizieren, die zu wenig Substanz aufweisen. Das Ziel ist es, deren Tätigkeiten und Funktionen konkret beurteilen zu können, um Steuervorteile durch den Missbrauch von Briefkasten- bzw. Mantelgesellschaften zu verhindern. Beim Substanztest der Unshell/Mantelgesellschaft-Richtlinie der EU handelt es sich um ein Verfahren, das aus zwei Prüfungsschritten besteht. 

Schritt 1: Überprüfung der relevanten Einnahmen und die grenzüberschreitende Tätigkeit

Der erste Schritt besteht darin, mögliche Briefkastenfirmen anhand von drei kumulativen Kriterien zu identifizieren. Unternehmen müssen nachweisen können, dass mindestens 75 Prozent ihrer Einnahmen aus relevanten Einkommen stammen. Zudem müssen die Unternehmen grenzüberschreitend aktiv sein, um als zertifiziert substanzstark zu gelten. Wird die Entscheidungsfindung und Verwaltung des Tagesgeschäfts ausgelagert, verfügt das Unternehmen über keine ausreichende Substanz und wird als Briefkastenfirma qualifiziert.

Die Identifikation von Briefkastenfirmen ist von hoher Bedeutung, da diese Unternehmen dazu neigen, viele Verwaltungs- und Korrespondenzaufgaben an verbundene Unternehmen oder Drittanbieter auszulagern. Dadurch wird die Transparenz des Unternehmens verringert und die Wahrscheinlichkeit von Steuermissbrauch erhöht.

Schritt 2: Voraussetzungen, die in der Steuererklärung nachgewiesen werden müssen

Dazu gehört das Vorhandensein von exklusiv genutztem oder eigenem Grundbesitz im Ansässigkeitsstaat sowie ein aktiv genutztes Bankkonto bei einer EU-Bank. Zudem müssen die Unternehmen bestimmte Merkmale in der Organisationsstruktur aufweisen. Dazu gehört die Vorhandensein von Vorstandsmitgliedern mit entsprechender Tätigkeitserfahrung und eigenen Arbeitsplätzen. Zudem sollte das Unternehmen Geschäftsräume und ansässige Mitarbeiter besitzen.

Unternehmen, die bei beiden Prüfungsschritten durchfallen, werden als substanzschwach eingestuft. Für solche Unternehmen ergeben sich im Rahmen der Unshell/Mantelgesellschaft-Richtlinie der EU veränderte steuerliche Erklärungspflichten, und es werden ihnen bisher gültige Steuervergünstigungen aberkannt.

Wann tritt der neue Richtlinienentwurf in Kraft?

Die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten bis zum 30. Juni 2023 Zeit gegeben, um die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen die Vorschriften dann erstmals anwendbar sein. Unternehmen, die gegen die neuen Auflagen verstoßen, müssen mit hohen Bußgeldern und Strafen rechnen.

Welche Auswirkungen hat es auf Unternehmen?

Die Umsetzung der "Unshell"-Richtlinie wird zweifellos Auswirkungen auf viele Unternehmen haben, da diese gezwungen sein werden, ihren Sitz und ihre Geschäftsaktivitäten entsprechend anzupassen. Die Richtlinie ist Teil der Bestrebungen der EU-Mitgliedstaaten, die Steuertransparenz und -integrität innerhalb des Europäischen Binnenmarkts zu erhöhen.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass die "Unshell"-Richtlinie ein wichtiger Schritt ist, um gegen die aggressive Steuerplanung von Unternehmen, durch die Nutzung von Briefkastenfirmen, vorzugehen. Jetzt ist es an den EU-Mitgliedsstaaten, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen und sicherzustellen, dass Unternehmen fair und transparent besteuert werden. Wir können gespannt sein, wie sich die "Unshell"-Richtlinie in Zukunft auf die unternehmerische Landschaft innerhalb der EU auswirken wird.

Sollten Sie weitere Fragen zu der neuen Richtlinie (ATAD 3) haben oder zur Firmengründung im Ausland, können Sie sich auf unserer Seite "Auslandsunternehmen" informieren oder ein Beratungsgespräch anfordern.

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