Irland

Limited Company (Ltd.) in Irland mit Niederlassung in der DACH-Region – €3.470

Eine irische Limited mit lokaler Niederlassung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist im Kontext von Brexit eine interessante Alternative für Unternehmer, die auch weiterhin die Rechtsform Limited nutzen wollen.

Perspektive Ausland Podcast: Firma in IRLAND gründen –Steuern niedrig, Hürden hoch

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Irland. Hören Sie jetzt rein.

Im Honorar von €3.470 enthaltene Leistungen

 
  • Gründung Ihrer Limited Company in Irland

  • Behördliche Gebühren

  • Gründungsdokumente mit Apostille und Übersetzung.

  • Repräsentatives Registered Office in Dublin

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand)

Irland im Überblick

 
 

Das klassische Niedrigsteuerland in der EU. 12.5% Körperschaftsteuer haben schon viele Unternehmen nach Irland gelockt. Die Krise der letzten Jahre hat den Standort eher attraktiver gemacht, da die irische Regierung eine Anzahl von Bestimmungen gelockert hat, die es ausländischen Unternehmern noch einfacher machen, eine Gesellschaft in Irland zu betreiben.

Irland ist ein Inselstaat auf der gleichnamigen Insel Irland. Er grenzt im Norden an das Vereinigte Königreich (Nordirland) und ist im Osten von der Irischen See und im Westen und Süden vom Atlantik umgeben. Irland ist seit 1973 Mitglied der Europäischen Union. Der Großteil der Bevölkerung (> 85 %) bekennt sich zum römisch-katholischen Glauben.

 

Vorteile der irischen Limited Company

  • Sicher in der EU und der Eurozone – auch nach Brexit

  • Mit Apple, Facebook, Google, Microsoft und vielen anderen sind Sie in bester Gesellschaft

  • Mit 12,5 % mit der niedrigste Körperschaftsteuersatz in der EU

  • Die irische Limited funktioniert wie die UK Limited und ist eine alte Bekannte

  • Sehr unternehmerfreundliches, innovatives Umfeld

Unser Leistungspaket zur irischen Limited mit Niederlassung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

  • Über unser Büro in Dublin gründen wir Ihre irische Limited Company (Ltd.) in rund 10 Tagen.

  • Anschließend erhalten Sie von uns sämtliche Gesellschaftsunterlagen, einschließlich Übersetzungen und Beglaubigungen (mit Apostille) zur rechtswirksamen Verwendung der Gesellschaft oder zur Kontoeröffnung.

  • Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Dublin domiziliert.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

Mehr zur laufenden Betreuung erfahren

€1.200

Service-Paket ab dem zweiten Jahr

€3.470

Gründung & Service-Paket erstes Jahr

Enthaltene Leistungen

  • Gründung Ihrer Gesellschaft durch einen Steuerberater

    In Irland erfolgt die Gründung der Gesellschaft nicht elektronisch wie in UK. Die Gründungsunterlagen werden zunächst von uns erstellt und unterschrieben. Dann senden wir diese per Kurier (z.B. Fedex) zu Ihnen. Sie unterschreiben die Unterlagen ebenfalls an den vorgegebenen Stellen (alle Gesellschafter und Geschäftsführer müssen unterschreiben). Danach senden Sie die Unterlagen direkt nach Dublin zum Companies Registration Office (CRO). Die Gesellschaft ist dann üblicherweise in 3 Tagen eingetragen.

    Mehr zum Gründungsablauf erfahren

  • Sämtliche behördlichen Gebühren

    Sämtliche Gebühren, die Companies Registration Office (CRO) für die Gesellschaftseintragung erhebt, sind im Honorar enthalten.

  • Gründungsdokumente

    Sie erhalten alle Gründungsdokumente mit Apostille & Übersetzung durch einen in Deutschland akkreditierten Übersetzer zugestellt.

  • Registered Office in unserem Büro in Dublin

    Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Irland domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! Sie können das auch Büro stundenweise oder für Meetings nutzen.

  • Stellung des Company Secretary

    Unsere Kanzlei wird als Company Secretary (Schriftführer) bei Ihrer Gesellschaft eingetragen. Der Company Secretary ist ein offizielles Organ der Gesellschaft. Er ist in Irland gesetzlich vorgeschrieben

  • Weiterleitung Ihrer Behördenpost per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

 

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag) - €2,200

  • Implementierung einer Alphabet-Shares Stammkapitalstruktur - €2,000

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch) - €4,900

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch) - €2,500

  • Lokale Telefonnummer & Telefonbeantwortung im Namen Ihrer Gesellschaft für 12 Monate - €1,400

  • Paypal Account im Namen der Gesellschaft einrichten - €850

  • Stripe Account im Namen der Gesellschaft einrichten - €650

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange - €750

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten - €1,800

Nach Aufwand erbrachte Leistungen

  • Kommunikation mit den irischen Behörden

  • Support auf Deutsch

  • Bilanzübertrag

Bildergalerie: Hier ist Ihre irische Ltd zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von unseren Büroräumen in Dublin, in denen wir Ihre irische Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal den Sprung über den Kanal und kommen uns in Dublin besuchen.

Die irische Limited Company in der Übersicht

Wie in England, so kennt auch Irland „Private“ und „Public“ Limited Companies. Public Companies werden für die meisten Mandanten uninteressant sein. Die überwältigende Mehrheit aller Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht „Limited Companies“. Erfahren Sie hier mehr zu 7 wichtige Steuerfakten in Irland.

Gesellschaftsrecht

Es gilt English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen. Die Irland Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.

Stammkapital

Das Minimumkapital ist €1. Wir gründen Gesellschaften standardmäßig mit einem Stammkapital von €1,000 und 1,000 Aktien. Das Stammkapital muss nicht einbezahlt werden.

Inhaberaktien

Inhaberaktien („Bearer Shares“), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Wird ein Treuhänder verwendet, taucht dieser im Handelsregister auf und nicht der Treugeber.

Treuhand (Nominee Shareholder)

Seit dem Inkrafttreten der „4. Direktive gegen die Geldwäsche“ auf EU-Basis am 01.01.2020 kann Geschäftsführern und Gesellschaftern durch Treuhand-Gesellschafter keine Anonymität mehr gewährleistet werden. Im Zuge des internationalen Informationsaustausches nach OECD CRS wurden die Begünstigten (Beneficial Owners) einer Gesellschaft bis dato ohnehin durch die Banken an die Finanzbehörden in deren Wohnsitzstaaten gemeldet.

Die neue Regelung verpflichtet Unternehmen nun nicht nur dazu, selbst ein Transparenzregister zu führen, sondern zudem alle Beneficial Owner in das öffentliche RBO-Register („Register of Beneficial Ownership”) einzutragen. Dieses gilt als Ergänzung zum Handelsregister. Angeführt werden müssen all jene, die mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte halten oder sich in einer Führungsposition befinden. Rein theoretisch kann um die Anonymisierung der Daten angesucht werden, praktisch ist das Transparenzregister jedoch öffentlich einsehbar.

Unsere Kanzlei bietet nachwievor Treuhand-Dienstleistungen in Irland an. Dies passiert unter Einhaltung der Regelungen zur Eintragung in das RBO-Register. Das heißt, sämtliche wirtschaftlich Berechtigten, oder anderweitig ins Firmengeschehen Involvierte müssen in dem öffentlichen Register aufgeführt werden.

Hier erfahren Sie mehr zum Treuhand-Service und Die Liechtensteiner Stiftung

Geschäftsführer (Directors)

Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer berufen.

Direktoren müssen in der EU, in Island, Norwegen oder Liechtenstein ansässig sein. Ist der Direktor in einem anderen Land ansässig, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung abzuschließen mit einer Deckung über €25,000. Diese würde fällig werden, falls sich die Gesellschaft verschuldet und der Direktor nicht aufzufinden ist. Es entstehen Kosten von rund €1,000 pro Jahr für eine solche Versicherung.

Besteuerung & Steuerliche Behandlung am Wohnsitzstaat

Die Gesellschaft ist am Ort der Niederlassung steuerpflichtig und wird steuerlich wie ein lokales Unternehmen eingestuft. So wird eine irische Limited mit deutscher Niederlassung wie eine deutsche GmbH behandelt und ebenso steuerlich veranlagt. In Irland fallen keine Steuern an.

Auf Gewinnentnahmen seitens der Gesellschafter wird Kapitalertragsteuer im Wohnsitzstaat fällig (in Deutschland Abgeltungsteuer 25% plus Soli). Erfahren Sie hier mehr zur Firmengründung in Liechtenstein und hier lesen Sie mehr zu: Den automatischen Informationsaustausch (AIA) nach OECD Common Reporting Standard (CRS) vermeiden und Was sind aktive Einkünfte gemäß Außensteuergesetz und DBA-Sachverhalt.

 

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zu Irland beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Irland? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Irland?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Irland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Irland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Irland sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Irland planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Irland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.