Wie Superreiche Luxemburg als Standort zur Vermögensbildung nutzen

Nicht nur Großkonzerne wie Amazon nutzen Luxemburg als strategischen Standort, um verhältnismäßig wenige Steuern auf ihre Gewinne zu zahlen, sondern auch Privatpersonen greifen immer wieder auf das kleine europäische Land zurück, um dort ihr Vermögen in Form von Wertanlagen unterzubringen.

Weltweit bekannte Persönlichkeiten wie Bernard Arnault (wohlhabendster Europäer und Vorstandsvorsitzender des führenden Luxusgüterherstellers LVMH) oder Amancio Ortega (spanischer Unternehmer und Gründer der Modekette Zara) sollen mitunter ein Vermögen von fast 30 Milliarden Dollar in Luxemburg besitzen.

Doch warum nutzen die Superreichen Luxemburg als Standort für ihr Vermögen und welche Steuervorteile kommen den Unternehmern zugute? Wir haben die Antworten für Sie in unserem Blogartikel.

Luxemburg als Steuerparadies für Superreiche 

Luxemburg gilt seit Langem als attraktiver Wirtschaftsstandort für Unternehmen und Privatpersonen. Die Gründe dafür dürften nicht nur in der günstigen geografischen Position des Landes, den stabilen politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und den damit verbundenen ökonomischen Anreizen liegen, sondern auch in der Möglichkeit, dort Vermögensgegenstände zu parken und dafür weniger Steuern zu zahlen. Doch wie genau funktioniert das Ganze eigentlich?

Wie das englischsprachige Wirtschaftsmagazin Forbes nun zuerst veröffentlich hat, besitzen einige der Superreichen über luxemburgische Holdinggesellschaften öffentliche Aktien, Privatfirmen oder Grundbesitz und können die Dividendensteuerbefreiung des Landes nutzen, um Steuern auf ihre gigantischen Profite zu vermeiden. Wieder andere sind Inhaber von kleineren Unternehmen über luxemburgische Gesellschaften und lösen diese mitunter steuerfrei auf, nachdem sie ihre Investitionen ausgezahlt haben.

Ein entsprechendes Beispiel für diese Methode findet sich im Fall des Unternehmers Bernard Arnault. Dieser verkaufte seine 5,5 %-ige Beteiligung an dem französischen Einzelhandelsunternehmen Carrefour für rund 850 Millionen US-Dollar. Berichten aus der Vergangenheit zufolge hielt er den Großteil dieser Anteile über die Firma Cervinia Europe, die er im Jahr 2013 in dem kleinen europäischen Land Luxemburg gegründet hatte. Einen Teil seines Carrefour-Anteils übertrug er dann auf das Unternehmen von einer anderen luxemburgischen Gesellschaft, dem Unternehmen Blue Capital S.a.r.l., das er 2007 gegründet hatte, um seine Carrefour-Aktien zu halten als er zunächst einen Anteil von 9,1 % erwarb. Im Falle einer Liquidation von Cervinia Europe kann der Unternehmer den Erlös aus dem Verkauf der Carrefour-Aktien dann steuerfrei realisieren. 

Doch auch andere Milliardäre haben bereits in großem Stil von den Steuervergünstigungen im Großherzogtum Luxemburg profitiert. So wurde beispielsweise bekannt, dass der wohlhabendste Italiener, Giovanni Ferrero, einen Anteil von 75 % (geschätzter Wert von 32 Milliarden) an der gleichnamigen in Luxemburg ansässigen Unternehmensgruppe Ferrero International SA besitzt. Mit diesem Anteil ist er auch der Besitzer von Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Ferner gehören ihm in Luxemburg ansässige Gesellschaften, darunter der private Investmentfonds der Familie Teseo Capital, der mehr als 23 Milliarden US-Dollar in Privatunternehmen und anderen Vermögenswerten hält. 

Die meisten anderen Multimillionäre nutzen den Standort Luxemburg eher für verhältnismäßig kleinere Investitionen wie in ein exklusives Hotel oder eine Beteiligung an einem privaten Unternehmen. In diesem Fall wird der Veräußerungserlös der Holdinggesellschaft in Luxemburg nicht besteuert und auch die Kapitalgewinne sind steuerfrei, vorausgesetzt der Investor besitzt über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten mindestens 10 % der Anteile an der Gesellschaft oder Aktien im Wert von 7 Millionen Euro. Folglich könnte somit ein milliardenschwerer Unternehmer, der einen Vermögensgegenstand verkauft und dann die dazugehörige Gesellschaft auflöst, die dabei entstehenden Gewinne steuerfrei vereinnahmen.

Öffentliches Register und Mindestbesteuerung sollen für Reform sorgen

Bereits seit dem Jahr 2019 sorgt ein öffentliches Register in Luxemburg dafür, dass die dort niedergelassenen Unternehmen dazu verpflichtet sind, Angaben über ihre wirtschaftlichen Eigentümer einzutragen. Dort werden nicht nur verschiedene persönliche Daten zu den Eigentümern hinterlegt, sondern die Informationen können in digitaler Form eingesehen werden. Obwohl durch diese Maßnahme eine signifikante Verringerung der Anzahl der sogenannten "Tax Rulings" erreicht wurde, bleibt der wirtschaftliche Eigentümer vieler dieser Unternehmen weiterhin im Dunkeln. Somit ist es nach wie vor schwierig festzustellen, welche Person welches Vermögen an welchem Ort verwaltet. 

Auch die kürzlich geführten Debatten über die Einführung einer Mindestbesteuerung von 15 % für multinationale Konzerne und die Veröffentlichung der Pandora Papers brachten weitere Maßnahmen zur Eindämmung von steuerlichen Begünstigungen in die Diskussion. Doch auch hier gibt es einige umstrittene Punkte. So wird beispielsweise bemängelt, dass die Reform erst im Jahr 2023 in Kraft treten soll und dass nur multinationale Großkonzerne ab einer bestimmten Umsatzschwelle von den Regelungen betroffen sein werden. Es bleibt also abzuwarten, ob weitere Gesetze zur Verhinderung einer verhältnismäßig niedrigen Besteuerung in Kraft treten werden und welchen Beitrag diese leisten.

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