Der Börsengang via UK PLC – Diese Optionen gibt es

Die UK PLC ist für Unternehmer interessant, die von der guten Reputation einer Aktiengesellschaft profitieren möchten. Sie ist aber auch ideal für Sie, wenn Sie ein Kapitalmarktvorkommen planen. Dies hat sich auch, entgegen weit verbreiteter Fehlannahmen, nach dem Brexit nicht geändert, denn die UK PLC ist als Holding weiterhin von Vorteil. So ist sie beispielsweise hinsichtlich der Steueroptimierung interessant, denn auf die britische PLC fällt keine Quellensteuer an.

Wie Sie als Unternehmer die Vorteile der UK PLC für sich nutzen können und wie sie sich von der UK Limited unterscheidet, erklärt Steuerexperte Sebastian Sauerborn in unserem neuesten Podcast. Darin erfahren Sie auch, wie Sie mit der PLC einen Börsengang realisieren und Kapital für Ihr Vorhaben einwerben können.

Die UK PLC im Unterschied zur Limited

Wer eine Aktiengesellschaft in Großbritannien gründen will, stößt dabei einerseits auf die weithin bekannte UK Limited, andererseits auf die PLC. Der Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass der Gesellschafterkreis bei der Limited als „Private Limited Company“ begrenzt ist. Die PLC dagegen, die Public Limited Company, kann ihre Aktien auch der Öffentlichkeit anbieten. 

Damit ist die UK Limited also keineswegs als GmbH anzusehen, wie mitunter angenommen, sondern vielmehr als „kleine“ AG. Im Unterschied zur PLC, bei der das Stammkapital 50.000 GBP (knapp 58.000 EUR) beträgt, ist es bei der Limited gerade einmal 1 GBP hoch. Hinzu kommen weitere Verpflichtungen der PLC im Unterschied zur UK Limited, die ihr schlichtweg mehr Substanz verleihen. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, testierte Bilanzen einreichen zu müssen.

Die PLC ist dementsprechend wegen ihres guten Rufes attraktiv. In erster Linie aber ist die UK PLC für Unternehmer geeignet, die einen Börsengang planen.

Kapitalmarkt-Vorhaben mit der UK PLC umsetzen

Der Börsengang ist mit der UK PLC über den an der Börse gelisteten Bond, per IPO oder per Direct Listing möglich.

Investitions-Finanzierung per Bond

Unternehmer, die für ihr Unternehmen ein Darlehen aufnehmen wolle, das über das Kapital von Anlegern an der Börse finanziert wird, profitieren von der Auflage eines Bonds. Dabei wird die PLC als SPV, als Special Purpose Vehicle, gegründet. Die SPV nimmt an der Börse Kapital ein und zahlt regelmäßig den Kupon, also den Zinssatz, den die Anleger als Ausgleich für die Überlassung des Kapitals erhalten, an die Bondholder.

Das eingeworbene Kapital wird von der UK PLC an das operativ tätige Unternehmen, das das Darlehen benötigt, verliehen und dieses kann die Mittel nutzen. Das operativ tätige Unternehmen wiederum zahlt die Beträge für die Zinsen für die Bondholder an die PLC.

Der Bond gilt als einfachste und unkomplizierteste Möglichkeit, das eigene Wertpapier an der Börse zu listen. Dementsprechend vergeht beim Bond wesentlich weniger Zeit als beim klassischen Börsengang, bis er an der Börse gelistet ist.

Börsengang via IPO oder Direct Listing

Möchten Sie mit der PLC Kapital über einen Börsengang einwerben, haben Sie die Wahl zwischen dem IPO (dem Initial Public Offering oder der Erstemission) oder dem Börsenlisting.

Bei der IPO werden die Aktien des Unternehmens mit dem Börsengang neuen Investoren zugeteilt, die bereits im Vorfeld dafür zeichnen können. Damit lohnt sich der Börsengang vor allem für Unternehmen, die eine Überzeichnung erwarten können. Dem Börsengang via IPO gehen allerdings zahlreiche Aktivitäten, wie zum Beispiel das Bookbuilding durch Investmentbanken, voraus.

Weitaus häufiger und für viele PLCs die vorzuziehende Variante ist allerdings der Börsengang via Direct Listing. Dabei werden Aktien nicht neu mit dem Börsengang ausgegeben, sondern die bestehenden Aktionäre können mit dem Direct Listing ihre Aktien verkaufen. Das heißt, die Kapitaleinwerbung erfolgt bereits vor dem Börsengang.

Besonders interessant ist die PLC für Kapitalmarkt-Vorhaben auch, weil in Großbritannien keine Quellensteuer erhoben wird. Wie Sie diesen Steuervorteil für sich nutzen können, besprechen Sie am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem PLC- und Steuerexperten.

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