Irland

Unterschriftsreifes anwaltlich ausgearbeitetes Shareholder Agreement

Gerade wenn mehrere Gründer zusammenarbeiten, ist das Shareholder-Agreement nützlich

Auf Wunsch erhalten Sie als Zusatzleistung zu Ihrer irischen Gesellschaft ein professionell ausgearbeitetes und auf einer anwaltlichen Vorlage basiertes Shareholder Agreement, das wir Ihnen unterschriftsreif zur Verfügung stellen.

Ganz bewusst haben wir an dieser Stelle den englischen Begriff „Shareholder-Agreement“ verwendet, um nicht mit dem deutschen Begriff des „Gesellschaftervertrages“ zu kollidieren.

Der Gesellschaftervertrag (Memorandum & Articles of Association) ist bei irischen und britischen Gesellschaften (wie auch bei deutschen GmbHs) Teil der Gründungsdokumente und Teil der „Unternehmessverfassung“ (Constitution). Es handelt sich um ein öffentliches und im Handelsregister einsehbares Dokument, dass nach strengen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben verfasst wird.

Was ist ein Shareholder Agreement?

Ein Shareholder-Agreement ist ein vertraulicher, nicht öffentlicher und privatrechtlicher Aktionärsvertrag, in welchem die Gesellschafter ihr gemeinsames Vorhaben, daran geknüpfte Verantwortlichkeiten jedes Gesellschafters und viele weitere Elemente der ihrer Zusammenarbeit festlegen.

Weil der Gesellschaftervertrag ein öffentliches Dokument ist, ist es den Gesellschaftern in der Regel wichtig, diesen so knapp wie möglich zu halten. Schließlich möchte man aus Gründen der Vertraulichkeit so wenig wie möglich intime Details zu einem gemeinsamen Vorhaben an die Öffentlichkeit tragen – vor allem, wenn es um sensible und geschützte Ideen geht.

Das Shareholder-Agreement lässt als privatrechtlicher Vertrag alle Gestaltungsmöglichkeiten offen und ist dabei voll vertraulich, weil nicht öffentlich. Es können daher Aspekte im Shareholder-Agreement geregelt werden, die weit über den Gesellschaftervertrag hinausgehen.

Typischer Inhalt eines Shareholder-Agreements

Ein typisches von uns für eine irische Gesellschaft aufgesetztes Shareholder Agreement umfasst mehr als 20 Seiten und ist wie folgt gegliedert (im Folgenden haben wir die Inhaltsübersicht des Shareholder Agreements wiedergegeben):

  • SCOPE OF THIS AGREEMENT (Anwendungsbereich dieses Vertrages)

  • ARTICLES OF ASSOCIATION AND ORGANISATIONAL REGULATIONS (Gesellschaftervertrag und organisatorische Regularien)

  • SHAREHOLDERS MEETING (Gesellschafterversammlungen)

  • BOARD OF DIRECTORS AND MANAGING OFFICERS (Geschäftsleitung / Vorstand)

  • AUDITORS / ACCOUNTING STANDARDS (Wirtschaftsprüfer und Rechnungslegungsstandards)

  • NON-TRANSFERABILITY OF THE SHARES (Nicht-Übertragbarkeit der Aktien)

  • PRE-EMPTION RIGHT (Vorkaufsrecht)

  • TAG ALONG RIGHT (Mitverkaufsrecht)

  • DRAG ALONG RIGHTS (Mitverkaufsverpflichtung)

  • COMPULSORY SHARE TRANSFERS (obligatorische Anteilsübertragung)

  • VESTING (Bezugsrechte)

  • NON-COMPETE (Konkurrenzverbot)

  • INFORMATION RIGHTS (Informationsrechte)

  • DEPOSIT OF SHARES IN ESCROW (Hinterlegung von Aktien)

  • TERM OF THE AGREEMENT (Vertragslaufzeit)

  • COOPERATION (Zusammenarbeit)

  • PRIORITY OF THE AGREEMENT/PENALTY (Vorrangigkeit dieses Vertrages und Vertragsstrafen)

  • CONFIDENTIALITY (Vertraulichkeit)

  • GOVERNING LAW (Geltendes Recht)

  • JURISDICTION (Gerichtsbarkeit)

Wann ein Shareholder-Agreement Sinn macht

Ein Shareholder-Agreement wird in der Regel dann verwendet, wenn im Beteiligungsgeschäft erfahrene und oftmals professionelle Serien-Investoren sich an einem Venture beteiligen. Oftmals haben die Gesellschafter ein klares Exit-Szenario vor Augen. Und oftmals geht es um potentiell sehr lukrative Beteiligungen.

Ein Shareholder-Agreement macht keinen Sinn, wenn Mutti und Vati eine Gesellschaft für den Betrieb ihrer AirBnB-Pension gründen.

Ablauf: So komme Sie zu Ihrem Shareholder Agreement

Bitte klicken Sie bei der Bestellung Ihrer Limited auf unserer Website die Option für das Shareholder-Agreement an. Wir werden uns dann nach der Gründung hinsichtlich der Ausarbeitung des Agreements und Ihren persönlichen Anforderungen und Anpassungswünschen in Verbindung setzen.

 Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland (FAQs)

Wir haben über 100 der häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur Firmengründung im Ausland in unserer Wissensdatenbank für Sie zusammengestellt. Bitte klicken Sie hier, um zu unserer Knowledge Base zu gelangen. Werden Ihre persönlichen Fragen dort nicht beantwortet, raten wir Ihnen zur Buchung eines kostenpflichtigen telefonischen Beratungsgesprächs.

Lassen Sie sich jetzt zu Irland beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Irland? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Irland?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Irland zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Irland zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Irland sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Auslandsgesellschaft planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben im Ausland kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.