Was Arbeitgeber in Irland zu Coronazeiten wissen müssen

Irland nutzt während der Covid-19 Pandemie auch Kurzarbeit

Ähnlich wie in Deutschland können Arbeitgeber in diesen schwierigen Zeiten ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Dabei müssen sowohl die Arbeitsstunden als auch das Gehalt der Mitarbeiter auf weniger als die Hälfte reduziert werden. Zudem muss der Arbeitgeber sich sicher sein, dass diese Maßnahme zeitlich begrenzt ist und seine Mitarbeiter natürlich rechtzeitig über die Veränderungen in Stunden und Gehalt informieren.

Außerdem muss es zwei Bedingungen geben, von denen eine erfüllt sein muss, damit ein Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden kann. Entweder, die Möglichkeit zur Kurzarbeit ist im Arbeitsvertrag vermerkt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber darauf verweisen und den Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Sollte dies nicht der Fall sein, reicht jedoch auch die Zustimmung des Arbeitnehmers aus, welche aus folgendem Grund fast selbstverständlich sein sollte:

In Irland bekommen Arbeitnehmer in Kurzarbeit 100% ihres Gehaltes

Irland führt, was das Kurzarbeitergeld angeht, im europäischen Vergleich das Feld an. Während in vielen Ländern grundsätzlich nur Teile des Bruttogehaltes ersetzt werden, wie der in UK, Frankreich, Italien oder in der Schweiz, bekommen Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und auch Irland ihr Nettogehalt ersetzt. In Deutschland bis zu 67%, in Österreich sogar bis zu 90%, aber in Irland eben das volle Nettogehalt. Was für die Arbeitnehmer eine unglaubliche Entlastung darstellt, können sie doch weniger oder sogar gar nicht arbeiten und trotzdem keinen Einkommensverlust beklagen, ist für die Arbeitgeber natürlich keine kleine Belastung.

Arbeitgeber müssen das Kurzarbeitergeld in Irland aufstocken

Denn der irische Staat bezahlt lediglich 70% des Gehaltes, und das bis zu 410 € wöchentlich. Die restlichen 30%, bis zu einem Wochengehalt von 586 €, ist der Arbeitgeber verpflichtet zu bezahlen. Je nach der Zahl der Mitarbeiter in einem Unternehmen kann dies eine enorme Belastung für Firmen darstellen, da relativ hohe Summen entstehen können. Der irische Staat steht mit seinem Konzept der Kurzarbeit also deutlich auf der Seite der Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich besonders gut überlegen, ob Kurzarbeit wirklich nötig ist. Sollten Sie Mandant unserer Kanzlei sein und noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne bei allen nötigen Schritten.

Was muss ich als Arbeitgeber bei der Auswahl von Mitarbeitern beachten, die ich in Kurzarbeit schicke?

Bei der Auswahl sollten die gleichen Regeln befolgt werden, wie wenn Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit gestellt werden. Die Kriterien sollten sinnvoll und fair sein. So ist es zum Beispiel einfach zu rechtfertigen, Mitarbeiter zuerst in Kurzarbeit zu senden, die noch nicht so lange in der Firma arbeiten wie andere. Insbesondere ist jedoch zu beachten, dass die Auswahl keine der folgenden Kategorien diskriminieren darf:

  • Geschlecht

  • Personenstand

  • Familienstand

  • Alter

  • Behinderungen

  • Religiöse Vorstellungen

  • Rasse

  • Sexuelle Orientierung

Kann ich Mitarbeiter statt in Kurzarbeit auch ganz nach Hause schicken?

Hier liegt vermutlich die größte Chance für Arbeitgeber, die Anzahl der Mitarbeiter zu reduzieren, ohne allzu hohe Kosten zu haben. Zuerst einmal ist hier jedoch der Unterschied zwischen den englischen Begriffen „lay-off“ und „redundancy“ zu klären. Beide beschreiben eine gewisse Form von Arbeitslosigkeit, welche jedoch bei einem Lay-off zeitlich begrenzt ist und aus Gründen wie der Aktuellen Corona-Pandemie entstehen kann, während es sich bei Redundancy um eine endgültige Entlassung handelt, da aus verschiedenen Gründen die Stelle nicht mehr benötigt wird. Die wohl am häufigsten anzutreffende Form der Arbeitslosigkeit in den Zeiten der COVID-19-Pandemie ist der Layoff, da Arbeitgeber im Normalfall davon ausgehen können, dass sie ihre Mitarbeiter wieder benötigen, sobald die momentane Krise überstanden ist.

Sollte ein Mitarbeiter sich im Lay-off befinden, kann er momentan auf eine deutlich größere Summe vom Staat zurückgreifen, als das üblicherweise der Fall ist. So bekommen Arbeitnehmer gewöhnlich bis zu 203€ pro Woche, wenn sie temporär arbeitslos sind, während in der momentanen Situation 350€ pro Woche bezahlt werden. Selbstverständlich ist auch für ein Lay-off entweder die entsprechende Klausel im Vertrag, oder die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.

Praktische Schritte für Arbeitgeber

In der Erwartung, dass Kurzarbeit oder Lay-offs in der eigenen Firma nötig sind oder bald sein werden sollten Arbeitgeber die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter genau untersuchen und dabei feststellen, ob diese Optionen in den Verträgen aufgeführt sind und ob insbesondere die Möglichkeit eines unbezahlten Lay-offs vermerkt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, diese Schritte mit der Begründung der noch nie dagewesenen Pandemiesituation trotzdem anzugehen. Diese Vorgehensweise ist jedoch noch nicht ausreichend getestet und es gibt kaum Erfahrungswerte über den möglichen Erfolg. Auf jeden Fall sollten Arbeitgeber in regelmäßigem Kontakt zu ihren Mitarbeitern stehen, die sich in Kurzarbeit oder Lay-off befinden, da beide Maßnahmen nur zeitlich begrenzt sind. Zudem ist zu beachten, dass Mitarbeiter, die sich im Lay-off befinden nicht gekündigt sind und ein kollektiver Kündigungsprozess nicht leichtfertig ausgelöst werden sollte.

Falls Sie ein Unternehmen in Irland betreiben und auf der Suche nach Beratung sind, empfiehlt es sich jedoch, diese Flut an Informationen nicht alleine anzugehen, sondern auf unsere Hilfe zurückzugreifen. Wir kennen uns als Experten mit dem Beschäftigungssystem Irlands auch in dieser Notlage bestens aus und sind immer zu einem kostenlosen Infogespräch bereit.

Finanzielle Unterstützung für Unternehmen während COVID-19

Zunächst einmal ist zu erwähnen, dass alle Banken in Irland erklärt haben, dass sie ihren Kunden Fexibilität ermöglichen möchten und Zahlungspausen generell möglich sind. Außerdem empfiehlt die irische Regierung Unternehmen, dass sie darauf achten den Geldfluss zu erhalten, indem sie

  • variable Kosten senken

  • Ermessensausgaben verschieben

  • fällige Wechsel verlängern

  • Forderungen beschleunigen.

Sollten diese Maßnahmen jedoch nicht ausreichen, können Unternehmen momentan auf spezielle Kredite zurückgreifen. Das „Credit Guarantee Scheme“ unterstützt Kredite bis zu einer Million Euro und Laufzeiten von bis zu sieben Jahren. Diese Kredite könne bei der AIB, Bank of Ireland und Ulster Bak beantragt werden. Kleinere Unternehmen können außerdem bis zu 50.000 € bei Microfinance Ireland beantragen. Die ersten 6 Monate sind keine Rückzahlungen zu leisten, während auf der restlichen Zeit eine Rate von 4,5 bis 5,5 % liegt.

Kann ich in Irland meine Steuerzahlungen verschieben?

Während Unternehmen im UK beispielsweise ihre Steuerzahlungen bis März 2021 verschieben können, ist diese Möglichkeit in Irland leider nicht gegeben. Die irische Regierung hat jedoch eingesehen, dass viele Unternehmen auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie einfach nicht in der Lage sind, ihre Steuern fristgerecht zu bezahlen. Deshalb sind zumindest die Strafen bei zu später Zahlung für die Monate Mai, Juni und Juli ausgesetzt worden, was das Problem jedoch für Unternehmen nur ein paar Monate nach hinten verschiebt.

Ob dieses Vorgehen noch auf weitere folgende Monate ausgeweitet wird, ist noch unklar. Sollten Sie detailliertere Fragen zur Aufschiebung von VAT-Zahlungen in Irland haben, zögern sie nicht uns zu kontaktieren. Einer unserer Experten wird sich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

Informationen zum Insolvenzverfahren in Irland finden Sie hier.

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Warum Irland eine gute Alternative für Firmen in der UK nach dem Brexit ist

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