Die COVID-19-Pandemie und ihre steuerlichen Auswirkungen auf entsandte Mitarbeiter und deren Arbeitgeber

Durch die Covid-19-Pandemie blieben Mitarbeiter in verschiedenen Staaten, was wiederum steuerliche Auswirkungenen mit sich brachte. Um hierbei eine Hilfsstütze für Arbeitgeber und ‑nehmer zu schaffen, haben die britischen Steuerbehörden (HMRC) und die OECD Leitlinien veröffentlicht, die im Zuge von Fragestellungen betreffend der Covid-19-Pandemie Unterstützung bieten sollen. 

Der Leitfaden bietet einen guten Überblick, gleichzeitig zeigt dieser aber auch, dass es in diesem neuen und progressiven Bereich sowohl für Steuerbehörden als auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwierig ist, sich zurechtzufinden. Hinzu kommt, dass die Leitlinien der Steuerbehörden von Land zu Land unterschiedlich sind, womit keine einheitliche Einschätzung getroffen werden kann.

Arbeitnehmer tragen trotz der komplexen Steuerausgangslage eine persönliche Steuerverantwortung, wodurch sie sich über die möglichen steuerlichen Auswirkungen ihres Pandemie-bedingten Arbeitsort-Wechsels erkundigen müssen. Wichtig hierbei ist es, detaillierte Aufzeichnungen zu führen (beispielsweise über gebuchte, stornierte oder umgebuchte Flüge), damit man mögliche Ansprüche im Nachhinein belegen kann.

Ferner tragen auch Arbeitgeber Verantwortung darüber, ob für ihre entsandten Arbeitnehmer irgendwelche Verpflichtungen fällig werden.

 

Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.stmatthew.de/hmrc-oecd-leitlinien-fuer-durch-covid-im-ausland-gestrandete-und-dort-taetige-mitarbeiter

Ferner können Sie sich auch von der Steuerkanzlei St.Matthew ausführlich zu diesem Thema beraten lassen.

 
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