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6AMLD: Die Sechste Geldwäscherichtlinie

Was Sie wissen müssen

Die Sechste Geldwäscherichtlinie (6AMLD) der Europäischen Union ist am 3. Dezember 2020 für die Mitgliedstaaten in Kraft getreten und muss von den Finanzinstituten bis zum 3. Juni 2021 umgesetzt werden. Nach der 5AMLD, mit der die bestehenden Bestimmungen über Bekämpfung der Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung weitgehend gestärkt wurden, zielt die sechste Geldwäscherichtlinie darauf ab, Finanzinstitute und Behörden zu befähigen, mehr im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu tun, indem sie den Anwendungsbereich der bestehenden Rechtsvorschriften erweitert, bestimmte regulatorische Details klarstellt und die strafrechtlichen Sanktionen in der gesamten Union verschärft.

Mit dem Umsetzungsdatum am Horizont ist es jetzt an der Zeit, dass Banken, Finanzinstitute und andere verpflichtete Unternehmen sicherstellen, dass sie mit den Details der 6AMLD vertraut sind und ihre AML-Compliance-Teams auf die Änderungen vorbereiten, die sie einführen wird. 

Aber was sind die wichtigsten Highlights von 6AMLD?

Harmonisierung

Die 6. AML-Richtlinie harmonisiert die Definition von Geldwäsche EU-weit mit dem Ziel, Schlupflöcher in der nationalen Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zu schließen. Als Reaktion auf sich ändernde strafrechtliche Methoden und legislative Prioritäten bietet die 6AMLD eine harmonisierte Liste der 22 Vortaten, die Geldwäsche darstellen, einschließlich bestimmter Steuerverbrechen, sowie Umwelt- und Cyberkriminalität. Die Einbeziehung von Cyberkriminalität als Vortat ist von Bedeutung, da sie zum ersten Mal in diesem Zusammenhang in einer EU-Geldwäscherichtlinie aufgeführt wird. 

Sobald die harmonisierte Liste der Vortaten in Kraft tritt, müssen Unternehmen in den Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre AML/CFT-Programme mit dem neuen Risikoumfeld umgehen können, welches dadurch entstehen könnte. Dies bedeutet, dass Unternehmen möglicherweise Mitarbeiter schulen oder umschulen und ihre AML-Programme anpassen müssen, um sicherzustellen, dass sie verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit Vortaten erkennen können.

Erweiterter regulatorischer Geltungsbereich

6AMLD erweitert die Anzahl der Straftaten, die unter die Definition von Geldwäsche fallen. Sobald diese Richtlinie in Kraft tritt, wird "Beihilfe" ebenfalls Geldwäsche darstellen und den gleichen strafrechtlichen Sanktionen unterliegen. Vor der 6AMLD wollten die EU-Geldwäschevorschriften nur diejenigen bestrafen, die direkt von der Geldwäsche profitierten, aber nach den neuen Regelungen werden auch sogenannte "Enabler" rechtlich schuldig sein. 

Praktisch bedeutet "Beihilfe", dass jeder, der Geldwäschern hilft, selbst das Verbrechen der Geldwäsche begeht: Dieser erweiterte Anwendungsbereich umfasst auch jeden, der bei der Anstiftung zur Geldwäsche oder beim Versuch, Geld zu waschen, ertappt wird. Wie bei der harmonisierten Liste der Prädikatdelikte auch, sollten Unternehmen nun im Rahmen ihrer AML-Reaktion sicherstellen, dass ihre Compliance-Programme so eingerichtet sind, dass sie die Beihilfe zur Geldwäsche erkennen und verhindern können.

Ausweitung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit

Nach den geltenden Vorschriften können nur Einzelpersonen für Geldwäsche bestraft werden; 6AMLD wird jedoch die strafrechtliche Haftung ausweiten, um die Bestrafung juristischer Personen wie Unternehmen oder Personengesellschaften zu ermöglichen. Die neuen Regelungen bedeuten, dass eine juristische Person für das Verbrechen der Geldwäsche verantwortlich gemacht wird, wenn festgestellt wird, dass sie es versäumt hat, einen "lenkenden Geist" innerhalb des Unternehmens daran zu hindern, die illegale Aktivität durchzuführen. In der Praxis werden die neuen Regeln die Verantwortung für AML / CFT auf Führungskräfte und separat handelnde Mitarbeiter übertragen. 

Die Ausweitung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in diesem Zusammenhang soll größere Unternehmen bei den globalen Bemühungen zur Bekämpfung der Geldwäsche zur Rechenschaft ziehen. Dieser Schritt wird es den Finanzbehörden ermöglichen, Organisationen, die AML / CFT nicht effektiv implementieren, besser ansprechen zu können. Die Strafen für juristische Personen können von einem vorübergehenden Betriebsverbot oder einer gerichtlichen Überwachung bis hin zur endgültigen Schließung reichen.

Härtere Bestrafung

6AMLD führt eine Mindesthaftstrafe von vier Jahren für Geldwäschedelikte ein (die bisherige Mindeststrafe betrug ein Jahr). Nach den neuen Regeln haben Richter auch die Befugnis, Geldbußen gegen Einzelpersonen zu verhängen und Einrichtungen vom Zugang zu öffentlichen Mitteln auszuschließen.

Die erhöhten Haftstrafen für Geldwäsche und mögliche finanzielle Auswirkungen sind Teil der Bemühungen der EU, die AmL/CFT-Regulierung in allen Mitgliedstaaten kohärent zu machen und spiegeln das Engagement des EU-Parlaments für eine strengere Durchsetzung der Geldwäschevorschriften wider. Viele EU-Mitgliedstaaten verhängen bereits Strafen für Geldwäsche, die über die von der 6AMLD geforderten Mindesthaftstrafen hinausgehen.

Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Das Verbrechen der Geldwäsche kann eine doppelte Strafbarkeit beinhalten, die aus dem Prinzip beteht, dass eine Straftat in einer Gerichtsbarkeit begangen werden kann, bevor ihre finanziellen Erträge in einer anderen gewaschen werden. 6AMLD befasst sich mit der Frage der beiderseitigen Strafbarkeit, indem spezifische Anforderungen an den Informationsaustausch zwischen Gerichtsbarkeiten eingeführt werden, damit eine Strafverfolgung für die damit verbundenen Straftaten auch in mehr als nur einem EU-Mitgliedstaat stattfinden kann. 

In der Praxis verpflichten die Bestimmungen der 6AMLD zur doppelten Strafbarkeit die EU-Mitgliedstaaten dazu, bestimmte Vortaten unter Strafe zu stellen, unabhängig davon, ob sie in dieser Gerichtsbarkeit illegal sind oder nicht. Diese Vortaten beinhalten Terrorismus, Drogenhandel, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, Erpressung und Korruption. Im Rahmen des Prozesses werden die an einer Strafverfolgung beteiligten Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Gerichtsverfahren innerhalb einer einzigen Gerichtsbarkeit zu zentralisieren. 6AMLD legt eine Reihe von Faktoren fest, die die Behörden bei der Entscheidung, wie und wo strafrechtlich zu verfolgen ist, berücksichtigen müssen, einschließlich des Herkunftslandes der Opfer, der Staatsangehörigkeit (oder des Wohnsitzes) des Täters sowie der Gerichtsbarkeit, in der die Straftat stattgefunden hat.

Vorbereitung auf 6AMLD

Während des bevorstehenden Umsetzungszeitraums sollten verpflichtete Unternehmen versuchen, ein Verständnis für den angepassten regulatorischen Geltungsbereich zu entwickeln, den 6AMLD mit sich bringen wird, einschließlich neuer Prädikatendelikte, die überwacht werden müssen und des neuen Risikoumfelds, in dem sie tätig sein werden. Neben der Verwaltung ihrer AML-Ressourcen und der Schulung von Compliance-Mitarbeitern müssen Unternehmen ihre Technologiebereitstellung überprüfen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, ihre neuen Verpflichtungen zur Transaktionsüberwachung und -Überprüfung erfüllen zu können.

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